1. ABO · Magazin Landherz · Vertragsbedingungen
- Ein Abonnement des Magazins Landherz • Zeit für Emotionen wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und beinhaltet derzeit 4 Ausgaben. Das Abonnement verlängert sich automatisch zwei Monate vor Ablauf des ABO-Jahres.
- Die Abonnement-Gebühr, derzeit 9,90 Euro, ist im Vorhinein fällig. Die Dauer beginnt mit der Auslieferung des ersten Magazins. Die erste Zustellung des Magazins kann aus organisatorischen Gründen eventuell nicht sofort erfolgen. Sie erhalten jedoch immer 4 Ausgaben pro ABO.
- Im Falle einer Lieferunterbrechung verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend der Dauer der Unterbrechung.
- Im Abo-Preis Österreich – ist der Versand innerhalb Österreichs, sowie 10% MwSt. enthalten.
- Eine ABO-Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
- Landherz ist nicht verpflichtet Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Für falsche oder unwahre Angaben bei Abschluss eines Abonnement wird keine Haftung übernommen.
- Du erklärst dich mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen freiwillig bekannt gegebenen Daten einverstanden. Deine persönlichen Daten werden für die ABO-Verwaltung des Magazins Landherz • Zeit für Emotionen benötigt.
2. Mitgliedschaft · Charity Team · Vertragsbedingungen
- Eine Mitgliedschaft beim Charity Team for Kids wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch zwei Monate vor Ablauf eines Jahres.
- In der Mitgliedschaft ist das ABO zum Magazin Landherz • Zeit für Emotionen enthalten.
- Eine Mitgliedschaft kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
- Der Verein Charity Team for Kids ist nicht verpflichtet Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Für falsche oder unwahre Angaben bei Abschluss einer Mitgliedschaft wird keine Haftung übernommen.
- Du erklärst dich mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen freiwillig bekannt gegebenen Daten einverstanden. Deine persönlichen Daten werden zur Mitglieder-Verwaltung und zur Zusendung des Magazins benötigt.
3. Gewinnspiele · Landherz & Charity Team
- Mindestalter: vollendetes 18. Lebensjahr.
- Die Verlosung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, eine Barablöse ist nicht möglich. Über das Gewinnspiel kann keine Korrespondenz geführt werden.
- Sämtliche bereitgestellten Informationen zu Ihrer Person erfolgen freiwillig.
- Die Gewinner werden schriftlich (E-Mail) verständigt und zur Gewinn-Annahme aufgefordert. Die Bestätigung der Gewinn-Annahme durch die Gewinner erfolgt ebenfalls auf schriftlichem Wege. Zudem erklären sich die Gewinner einverstanden, auf der Homepage von Landherz (charityteam.at) oder Charity Team for Kids (charityteam.at) unter Bekanntgabe von (Name, Ort und Postleitzahl oder Bezirk) genannt zu werden.
- Gewinnspiele über Facebook werden gesondert geregelt, bitte diesem Link folgen: Facebook Gewinnspiele
- Gewinnspiele Dritter, die nicht im direkten Zusammenhang mit Landherz oder dem Charity Team for Kids stehen, werden direkt durch den Veranstalter geregelt. Informationen erteilt der jeweilige Veranstalter.
- Landherz & Charity Team Mitarbeiter sind von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen.
4. Werbekunden · Print / Digital
Anzeigenverkauf
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landherz Media (der „Verlag“ oder „Medieninhaber“) gelten für den Verkauf von Anzeigen (einschließlich der Beilage von Werbematerial – „Beileger“ und „Beileimer“) für die Print-Magazine, veröffentlicht durch den Verlag. Alle Rechte und Pflichten bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden (der „Kunde“ oder „Auftraggeber“) und dem Verlag, sofern nicht ausdrücklich anderes festgehalten wurde. Im Falle digitaler Datenlieferung gelten auch die Richtlinien des Medieninhabers für digitale Datenlieferung. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Für Inhalt, Form und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige, insbesondere einschließlich der Klärung von Urheber- und Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten, ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Medieninhaber ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt, ihre Form oder ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Der Auftraggeber hält den Medieninhaber für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos. Der Medieninhaber hat das Recht, nicht aber die Pflicht, Gewinnspiele, Gutscheine und Tip-On-Cards oder Zugaben im rechtlich erforderlichen Ausmaß anzupassen.
- Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif vor Ausgabe des Inserates zu informieren.
Auftragserteilung
- Der Kunde (Auftraggeber), der eine Anzeige im Landherz Magazin platzieren möchte, erteilt einen entsprechenden Auftrag (der „Auftrag“) an den Verlag.
- Maßgeblich für den Auftrag sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste sowie die darauf folgende schriftliche Auftragsbestätigung des Verlags.
- Zusatzvereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Geschäftsführung des Medieninhabers schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers und Hinweise auf seine Geschäfts- und Lieferbedingungen sind rechtlich unwirksam, auch dann, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich vom Medieninhaber widersprochen wird. Eine Akzeptanz von Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers seitens des Medieninhabers durch Erfüllungshandlungen ist ausgeschlossen.
- Aufträge sowie Änderungen derselben werden ausschließlich bearbeitet, wenn diese schriftlich an den Verlag gerichtet werden.
- Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – nach freiem Ermessen jederzeit abzulehnen. In diesem Fall sind jegliche Ansprüche gegen den Medieninhaber ausgeschlossen. Ebenso kann der Medieninhaber von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten und eine Veröffentlichung ablehnen, wenn eine Werbemaßnahme vom Österreichischen Werberat beanstandet wurde.
Auftragsabwicklung
- Aufträge, deren Inhalt in der Platzierung von Anzeigen in mehreren Ausgaben eines Magazins besteht, sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln.
- Vor der Auftragsausführung sind dem Medieninhaber vier Wochen vor Erscheinungstermin ein Muster und der Inhalt als PDF vorzulegen.
- Die Erfüllung der technischen Vorgaben ist bindend. Bei Abweichung kann es zu Mehrkosten kommen. Die Mehrkosten sind in den Preisen nicht inkludiert und werden zusätzlich verrechnet.
- Anzeigen werden im jeweiligen Magazin und in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Auftrag platziert.
- Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Zu jeder Seite muss ein farbverbindlicher Proof mitgeliefert werden.
- Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden vom Medieninhaber als solche gekennzeichnet.
- Der Verlag wird sich um die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige bemühen. Abzüge der Anzeigen, die dem Verlag zur Verfügung gestellt werden, werden nicht an den Kunden zurückgesendet.
- Kosten, die durch die Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
- Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum anerkannt.
- Wird die Veröffentlichung der Anzeige nicht in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt, so hat der Auftraggeber ausschließlich Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung und dies nur wenn
a) die Anzeige unleserlich, unkorrekt oder unvollständig ist,
b) die zentrale Aussage der Anzeige beeinträchtigt wurde,
c) und dies auf fehlerhafte Vervielfältigung der Anzeige zurückzuführen ist. - Die Haftung des Verlags beschränkt sich auf den vorstehend genannten Umfang. Jegliche Ansprüche sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung geltend zu machen. Im Zweifel unterwirft sich der Medieninhaber den Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen (FOGRA Forschungsgesellschaft Druck e.V., München).
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, einwandfreie, den Richtlinien entsprechende Druckunterlagen beizustellen. Sind Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatzeinschaltung. Der Medieninhaber ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit, Qualität und Richtigkeit zu überprüfen. Dies verbleibt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden.
- Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung dem Medieninhaber schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
- Der Medieninhaber haftet nicht für Übertragungsfehler.
- Für den erteilten Auftrag kommen die jeweils gültigen Produktionsbedingungen zur Anwendung.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
- Die Pflicht des Verlages zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet zwei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige eines Auftrags.
- Auf Wunsch des Kunden werden vom Verlag gegen gesonderte Verrechnung der Kosten Entwurf, Text, Grafik und Fotografie für eine Anzeige angefertigt. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass sämtliche Immaterialgüterrechte am Ergebnis ausschließlich beim Verlag verbleiben. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht ist, müssen die Rechte hierzu beim Verlag gesondert erworben werden.
- Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Medieninhaber Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.
Platzierung
Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlags und der Bestätigung durch den Verlag bindend, ansonsten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht. Konkurrenzausschluss kann nur ab einer Anzeigengröße von 1 Seite aufwärts für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.
Beileger und Beileimer
- Der Inhalt von Beilegern und Beileimern darf sich nur auf den eigenen Geschäftsbereich des Kunden beziehen und keine zusätzliche Werbung Dritter enthalten.
- Die Auftragsausführung erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung, dass dem Verlag vom Kunden spätestens 4 Wochen vor Erscheinungstermin ein Muster (10 Stück) vorgelegt wird.
Berechnung und Zahlung
- Der Verlag ist berechtigt, vor der Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit eines Auftrages das Erscheinen einer bzw. weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung eines bestimmten Betrages oder vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Kosten für Druckstöcke, Matern, Zeichnungen und etwaige Reprokosten, sind nicht im Anzeigenpreis inkludiert und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Änderungen der allgemein gültigen Anzeigenpreise treten unmittelbar und auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Der Kunde erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.
- Zahlungsziel: 2% Skonto innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum oder netto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
- Zahlungsfrist: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 12% sowie Einziehungskosten berechnet. Wechsel werden nicht akzeptiert.
Storno
- Die Stornierung eines Auftrages ist nur bis einen Monat vor Erscheinungstermin der gebuchten Ausgabe möglich (Storno von Anzeigen auf Umschlagsseiten zwei Monate vor Erscheinungstermin).
- Bei Stornierung von Aufträgen entsprechend dem vorigen Absatz wird eine Stornogebühr von 30 % des Anzeigenwertes in Rechnung gestellt. Im Fall einer Stornierung nach dem im vorigen Absatz genannten Zeitpunkt, ist das gesamte Entgelt sowie sämtliche Kosten vom Kunden zu bezahlen.
- Die Stornierung von Ad-Specials muss spätestens 6 Wochen vor Erscheinungstermin erfolgen, bzw. bei Sonderpapier nur bis zum Tag der Papierbestellung. Bei späterer Stornierung werden die bis zum Stornozeitpunkt entstandenen tatsächlichen Kosten verrechnet.
- Kosten, die durch die Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
Allgemeines
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Anzeigenverkauf ist das sachlich zuständige Gericht in Wels. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
- Sämtliche Immaterialgüterrechte an den vom Verlag produzierten Materialien verbleiben beim Verlag. Anzeigen, die solche Materialien enthalten dürfen ohne Erlaubnis des Verlages nicht vervielfältigt werden.
- Der Kunde räumt dem Verlag hiermit das Recht ein, die Anzeige zum Zweck dieser Vereinbarung zu vervielfältigen.
- Der Kunde ist für den Inhalt der Anzeigen verantwortlich und hält den Verlag hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die von Dritten aufgrund oder in Zusammenhang mit der Anzeige geltend gemacht – sei es zivil-, straf- oder verwaltungs(straf)rechtlich – , vollkommen schad- und klaglos. Die Schadloshaltung erfasst auch die notwendigen Verteidigungskosten sowie einen allfälligen Imageschaden.
5. Hinweis
- Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt ausnahmslos Wels als vereinbart.
- Irrtümer, Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
- Stand: 06.01.2019